Privatgutachten, auch Parteigutachten, bezeichnet ein Gutachten, das zu Beweiszwecken von einer Partei in Auftrag gegeben wurde, nicht vom Prozessgericht. Der Begriff des Privatgutachtens bedeutet nicht, dass der einseitig und außergerichtlich (und damit „privat“) beauftragte Sachverständige weniger kompetent wäre. Quelle: Wikipedia
EDV Sachverständiger. Verbandsanerkannt und geprüft durch den VSD (Verband der Sachverständigen und Da...
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