Was kostet die Erstellung eines Energieausweises / Energiepasses?

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für den Energieausweis (früher auch als Energiepass bezeichnet) richten sich nach dem Aufwand und sind zwischen dem Auftraggeber und Aussteller frei verhandelbar. Die DENA (Deutsche Energie-Agentur), die das Konzept für den Energieausweis erstellt hat, hat in einem Feldversuch in 2004 auch die entstandenen Kosten ermittelt. Die Mehrzahl der ausgestellten Energieausweise bzw. Energiepässe - berechnet nach dem vereinfachten Verfahren - hatten einen Preis von ca. 300 Euro, für die Berechnung nach dem ausführlichen Verfahren entstanden überwiegend Kosten bis ca. 500 Euro.

Im Internet gibt es zahlreiche Angebote, die einen Energieausweis schon zu geringen Kosten anbieten. Die Verbraucherzentrale NRW testete bereits zum zweiten mal die Ausstellung von Online-Energieausweisen. Viele der angebotenen Energieausweise enthielten nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben. Zur Erstellung von Energieausweisen gehören z.B. die Erläuterung des Inhalts und eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort, und – wenn beim Gebäude möglich – Vorschläge zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften. Energieausweise aus dem Internet enthalten diese Angaben oft nicht oder nicht ausreichend. Wenn Sie sich ein Angebot für einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen lassen möchten, dann kontaktieren Sie einen Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe.

Wofür benötigt man einen Energieausweis?

Der Energieausweis, früher Energiepass genannt, wird bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie benötigt und ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Der Eigentümer einer Immobilie oder eines Gewerbeobjektes hat dem Mieter den Energieausweis vorzulegen oder eine Kopie zu geben bzw. dem Käufer ein Original auszuhändigen, damit dieser den Energieverbrauch verbindlich beurteilen kann.

Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ist die bestehende Aushangpflicht für Energieausweise sogar noch erweitert worden. In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250qm muss ein Energieausweis sichtbar ausgehängt werden. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500qm, wenn ein Energieausweis vorhanden ist, aushängen.

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