Die Hauptuntersuchung (HU) steht alle zwei Jahre an, die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen zeigt an, wann der nächste TÜV-Termin fällig wird. Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren „zum TÜV“. Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Die Hauptuntersuchung (HU) wird umgangssprachlich meist kurz als der „TÜV“ bezeichnet, weil der Technische Überwachungsverein TÜV früher das Monopol für die Untersuchung hatte. So hat sich "TÜV" also für die gesetzlich vorgeschriebene HU eingebürgert, gemeint ist damit aber die Hauptuntersuchung. Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen (Nummernschild) entfällt.
Die nach oben zeigende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung. Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.
Orange: 2025
Blau: 2026
Gelb: 2027
Braun: 2028
Rosa: 2029
Grün: 2030