Energieausweis - Das große Kompendium: Grundlagen - Erstellung - Haftung


Mehr Fachbücher für Gutachter und Sachverständige


Einträge zum Thema: Energieausweis

Energieausweisaussteller (ehem. Energiepass)

Der seit 2008 gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis ist grundsätzlich für 10 Jahre gültig und muss von berechtigten Fachleuten ausgestellt sein.
Je nach Gebäude wird unterschieden zwischen bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) und verbrauchsorientierten Energie- ausweis (Verbrauchsausweis). Letzterer wird auf Basis des Brennstoffverbrauchs eines Gebäudes berechnet und ist damit nicht so aufwendig wie der bedarfsorientierte Energieausweis, der die Qualität der Gebäudehülle und der Heizungsanlage zur Berechnung heranzieht.
Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und einem Bauantrag, welcher vor dem 1.Nov.1977 ausgestellt ist. Bei Gebäuden mit 5 und mehr Wohneinheiten oder bei Gebäuden mit einem Bauantrag, der nach dem 1.Nov.1977 ausgestellt wurde, kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.

Sortierung: zuerst Firmenprofile und Infoseiten, danach Grundeinträge von PLZ 01561 bis PLZ 94315