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Einträge zum Thema: Tierhaltung

Das Tierschutzgesetz, kurz TierSchG, sowie die TierSchuHuV (Tierschutz-Hundeverordnung) speziell bei Hunden, dient dem Schutz von Tieren und regelt unter anderem, wie Menschen mit Tieren umgehen dürfen und ist seit 2002 als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert. Es schreibt vor, dass Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen und dass sie artgerecht gehalten und ernährt werden müssen. Gerichte ziehen zur Beurteilung Gutachter und Sachverständige heran, zum Beispiel Hundegutachter.

   

 

 

Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, einschließlich der wirbellosen, zu denen beispielsweise Insekten, Krebse, Quallen oder Tintenfische gehören. Tierquälerei ist in den meisten zivilisierten Ländern konkret laut Gesetz verboten. Nach § 17 Tierschutzgesetz wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm ... erhebliche Schmerzen oder Leiden ... zufügt.

Tiergutachter oder auch Tierpflegesachverständige, begutachten eine Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit Tieren, insbesondere in Bezug auf Tierschutz, Haltung und Verhalten. Sie können Gutachten für Behörden, Gerichte und Privatpersonen erstellen, um beispielsweise Tierschutzverstöße festzustellen, die Sachkunde des Halters zu überprüfen oder das Verhalten von Tieren zu analysieren.

siehe auch Zuchtwertgutachten bei Pferden