GHG Gesellschaft für Haus- und Grundstückspflege mbH - BGV A3 Prüfungen
Prüfungen nach BGV. Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach BGV A3 (früher GUV 2.10)
Sicherheitüberprüfungen elektrischer Geräte im Büro und am Arbeitsplatz sind Pflicht! Was viele Unternehmen und Selbständige nicht wissen: alle in ihrem Betrieb oder Büro vorhandenen Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zum Kofferradio, sofern diese Geräte ortsveränderlich sind, unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen nach BGV A3.
Diese Sicherheitsüberprüfungen sind zwingend notwendig und unterliegen den Gesetzen der Unfallkassen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Elektrogeräte sind nach BGV A3 regelmäßig zu überprüfen. Danach müssen ortsveränderliche Elektrogeräte und Betriebsmittel regelmäßig von Elektrofachkräften mit geeigneten Prüfgeräten überprüft und protokolliert werden.